Eine Wandlung ist ein ganz schöner Akt und bei Firmenwagen muss sich der Arbeitgeber mit der Leasing und die Leasing mit dem Händler „herumschlagen“. Es muss zwei erfolglose Versuche an ein- und demselben Bauteil gegeben haben und ein dritter und letzter zugestanden werden.
Dazu kommt ein Nutzungsentgelt, der nach den gefahrenen Kilometern berechnet wird.
Wenn Du das also anstrebst, würde ich eine genaue Absprache mit dem Arbeitgeber empfehlen, damit die Leasing dem Händler und der dem Hersteller den „Ernst der Lage“ mitteilt. Der Hersteller ist rechtlich nicht involviert, kann dem Händler aber eine Entschädigung zahlen, was bei diesem die Bereitschaft erhöhen kann, den Wagen zurück zu nehmen.
Ich hätte das so lange gar nicht mitgemacht…