In Österreich in einem Ort, wo die zul. Höchstgeschwindigkeit max 50km/h ist, darf ich IMHO gar kein Fernlicht einschalten (§ 99 Abs 4 KFG 1967). Nur falls mehr als 50km/h zulässig sind UND die Straße nicht ausreichend beleuchtet ist. Insofern hätte ich erwartet das er auf einer Straße mit 50 es abschaltet.
Aber OK, wir sind gerade in Deutschland unterwegs - das ist ja ein klein wenig anders geregelt.