In Österreich in einem Ort, wo die zul. Höchstgeschwindigkeit max 50km/h ist, darf ich IMHO gar kein Fernlicht einschalten (§ 99 Abs 4 KFG 1967). Nur falls mehr als 50km/h zulässig sind UND die Straße nicht ausreichend beleuchtet ist. Insofern hätte ich erwartet das er auf einer Straße mit 50 es abschaltet.
Vielleicht liegt es an der Definition bzw. Auslegung von "Fernlicht".
Die Verkehrsregeln wurden erarbeitet, geschrieben und verabschiedet lange bevor es Technologien wie maskierendes Matrix-LED gab.
Wenn es hier Bedenken oder Regelbrüche gäbe, wäre diese Technologie in entsprechenden Ländern mit Sicherheit längst deaktiviert worden bzw. dem Anwender mitgeteilt worden, dass er diese Funktion im entsprechenden Land nicht nutzen darf. Solange das nicht der Fall ist und für mich als Anwender kein "Fernlicht" im Sinne von "volles, nicht maskiertes Fernlicht" vorliegt, sehe ich keine Veranlassung zum manuellen Abschalten.