Hallo Gemuesekuchen,
in einem anderen Thread gibt‘s auch eine sehr interessante Diskussion um Nachrüsten der AHK etc.
warum ich mich hier auch zu Wort melde: Diese AHK von misterd… wird ja eingetragen in den Fz-Schein. Kann man da zu dem Menschen in der Zulassungsstelle nicht sagen, dass man nur die Stützlast eingetragen haben will und die Anhängelast rauslassen will? Vielleicht ist das eine alberne Frage, aber das würde doch diese Diskussion um Garantie etc. entschärfen. Oder muss man dafür bei misterdotc… nach einem Gutachten ohne Anhängelast fragen?
Hoffend auf Antwort …
i. d. R. bekommst du eine Eintragsbescheinigung auf Papier. Die gilt als Eintragung, auch wenn es faktisch noch nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen wurde.
Ich kenne das noch so, daß man sowas eintragen läßt, wenn man eh irgendwas mit den Papieren machen muß, also bei einer Ummeldung oder so was.
Vorteil ist auch, daß man Dinge auch wieder ausbauen kann, ohne wieder die Papiere zu ändern.
Ich geh davon aus, daß ist heute auch noch so. Weiß es aber nicht sicher.