Genau diesen Hinweis hätte ich mir vom Online-Händler erwartet. Ich bin schließlich der Laie.
Liest du das Kleingedruckte in Verträgen? Das eigene Versagen und die Schuld bei anderen zu suchen, ist nicht immer angebracht.
Bei den Online-Händlern kann man die ABE meist vorher einsehen, die Auflagen durchgucken und ggf. den Online-Händler mit der VIN konkret fragen. Es ist deine Pflicht.
Als Laie würde ich dann vielleicht lieber vor Ort kaufen, habe ich auch gemacht.
Beim Corsa E wollte ich mir online auch Felgen kaufen, in der ABE war dann vermerkt, dass man ohne Lenkwinkelbegrenzer die Felgen gar nicht fahren darf. Mit der HSN/TSN konnte man gar nicht differenzieren, ob der Wagen eben so ein Teil verbaut hat.