Zu diesem Thema kann ich folgendes beitragen:
Ich habe meinen Astra L Electric vor wenigen Wochen bei einem Opel Händler erworben.
Das Fahrzeug wurde am 30.10.2023 erstmals auf die Opel Bank zugelassen und laut Zulassungsbescheinigung am 28.8.2024 außer Betrieb gesetzt.
Scheinbar ist es übliche Praxis, dass Fahrzeuge, die auf die Opel Bank zugelassen werden, kurz vor dem Erreichen der ersten Inspektion stillgelegt werden.
Diese Fahrzeuge werden dann irgendwann an Händler weiterverkauft.
Die Fristen für die erste Inspektion sind aber häufig zu diesem Zeitpunkt längst überschritten.
Der Händler hat mir nun mitgeteilt, dass er in den nächsten Wochen eine verbindliche Mitteilung von Opel erwartet, in der bescheinigt wird, dass die Garantieleistungen vom Fehlen der ersten Inspektion nicht betroffen sind.
Der Meister in meiner Opel Werkstatt hier vor Ort hat mir gesagt, dass er ohne die erste Inspektion keine Garantieleistung abrechnen kann.