ohne geänderte Werte bei der Zulassungsstelle bringt ein Widerspruch nichts, da die sich auf die Werte der Zulassungsstelle berufen.
ganz genau!
@immer am Schlafen:
Du musst auf die Zulassungsstelle gehen und der Dame/dem Herrn sagen, das ein falscher Wert eingetragen wurde. Bei mir musste die Dame ein bisschen rumtelefonieren, es hatte dann aber geklappt und sie habe den korrekten Wert eingetragen und einen neuen Fahrzeugschein ausgestellt. Du bekommst danach neue Post vom Zollamt mit dem korrigierten Bescheid.
Darauf achten, ab wann der neue Bescheid gilt...bei mir hatten sie es erst ab dem Datum des korrigierten Eintrags zählen lassen und nicht ab Erstzulassung, also gegebenenfalls Widerspruch auch gegen den neuen Bescheid einlegen mit der Forderung, den neuen Bescheid ab Erstzulassung gelten zu lassen!