Solche Sachen wie bei MJ1985 nennt man Kundenservice und Kundenbindung.
Der eine Hat da mehr Interesse dran der andere Eben nicht.
Ich habe meinen Auch über Händler A Bezogen weil Zusammenarbeit mit der Leasing den Service macht dann Händler B bei mir in der Nähe wegen dem Servicevertrag ebenso bekommt der eventuelle Garantiefälle von mir auf den Tisch.
Aber back to Topic.
Deine Werkstatt hat recht auf Nachbesserung. Wenn du eine Reparatur Beauftragst bei einem Händler der 150km weit weg ist und der nun das Nachbesserungsrecht hat dann ist das leider so. Ein Anspruch auf Mobilhaltung hat man nur mit den Entsprechenden Serviceverträgen wenn die nicht da sind hat der Händler höchstens aus Kulanz die Chance dir ein Fahrzeug zu geben. Wenn der Aber nicht auf den Kosten sitzen bleiben will muss er dir kein Auto geben. Er kann höchstens vorab anfragen ob Opel das Zahlt wenn nicht dann muss der Kunde damit leben.
Wegen Zeit und Kosten zu dem zu Fahren. Da kannst du keinem ans Bein Pissen. Hättest auch ggf. zu einer Werkstatt in der Nähe gehen können.
In meiner Firma machen wir sowas recht simpel. Ein Auto wird leider aus Gründen nicht fertig, dann bekommt der Kunde Kostenlos auf Wunsch unseren Internen Ersatzwagen und gut is.