Hallo, ich habe mit meinem Astra einen Satz Platin Alufelgen 7,5Jx17H2, ET 44,1 mm mit Reifen der Dimension 225/45R17 geliefert bekommen. Jetzt habe ich noch Eibach Tieferlegungsfedern einbauen lassen und wollte diese Federn eintragen lassen. Der TÜV-Prüfer wollte aber keine normale Eintragung machen, sondern eine deutlich teurere Änderungsabnahme. Die Felgen haben meines Wissens die gleichen Dimensionen wie die Serienfelgen und eine ABE. Der Prüfer meinte aber, dass sich die beiden Änderungen beeinflussen könnten und das daher keine normale Eintragung der Federn möglich sei. Ich habe die Abnahme dann abgebrochen und werde mit der Eintragung warten, bis wieder die serienmäßigen 18 Zoll Sommerreifen montiert sind. Muss so eine Änderungsabnahme wirklich zwingend bei den an meinem Astra vorgenommen werden oder hätte der Prüfer da einen Ermessungsspielraum gehabt?
Grüße vom Bodensee
Dieter